BFH vom 17.01.1975
III R 114/73
Normen:
BewG (1965) § 14, § 16, StAnpG § 1 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFHE 114, 573
BStBl II 1975, 402

BFH - 17.01.1975 (III R 114/73) - DRsp Nr. 1997/12432

BFH, vom 17.01.1975 - Aktenzeichen III R 114/73

DRsp Nr. 1997/12432

»Behalten sich Eltern bei der Übertragung ihres Vermögens im Wege der vorweggenommenen Erbfolge an ihre Kinder an einem mitübertragenen Grundstück den Nießbrauch vor, und verpachten sie dieses Grundstück an die Kinder, so können diese Pachteinnahmen, auch wenn eine Wertsicherungsklausel vereinbart ist, nicht ohne besondere Anhaltspunkte allein auf Grund wirtschaftlicher Betrachtungsweise gemäß § 1 Abs. 3 StAnpG als Versorgungsrente behandelt werden, wenn nach dem Gesamtbild eine solche nicht vorliegt.«

Normenkette:

BewG (1965) § 14, § 16, StAnpG § 1 Abs. 3 ;

I. Streitig ist die Vermögensteuerveranlagung der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) auf den 1. Januar 1969. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde: