I. Der Ehemann der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) eröffnete 1962 einen Großhandel mit ... . Nach erheblichen Umsatzsteigerungen verlegte er seinen Betrieb im Jahre 1966 in ein neues, mit einem Herstellungsaufwand von 485.421 DM errichtetes Betriebsgebäude. Nach seinem Tode im Jahre 1967 bemühte sich die Klägerin, den Betrieb zu veräußern. Die Verhandlungen mit dem Kaufmann K., der gleichfalls einen Großhandel mit ... betrieb, zerschlugen sich, weil dieser für das gesamte Anlagevermögen einschließlich Geschäftswert nur 350.000 DM zu zahlen bereit war. Sie führte daraufhin den Betrieb selbst fort.
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