I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1970 der Kläger und Revisionskläger (Kläger) - Eheleute -, ob die der Besteuerung zugrunde gelegten Gesetze (Einkommensteuergesetz - EStG -, Ergänzungsabgabegesetz, Bremische Kirchensteuerordnung) zu einer verfassungswidrigen Gesamtsteuerbelastung der im Streitjahr bezogenen Einkünfte führen.
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