I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ist persönlich haftende Gesellschafterin der Y GmbH & Co. KG (KG). Die der KG beitretenden Kommanditisten hatten sich in der Beitrittserklärung verpflichtet, neben der Kapitaleinlage ein unverzinsliches Darlehen hinzugeben, das für die Dauer ihrer Gesellschaftsbeteiligung unkündbar war. Außerdem haben die Kommanditisten eine Bearbeitungsgebühr (Agio) in Höhe von 2 v.H. des Gesamtbetrages (Kommanditeinlage und Darlehen) zu entrichten.
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