BFH vom 17.04.1985
I R 144/82
Normen:
EStG (1977) § 6 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BStBl II 1988, 126

BFH - 17.04.1985 (I R 144/82) - DRsp Nr. 1997/16307

BFH, vom 17.04.1985 - Aktenzeichen I R 144/82

DRsp Nr. 1997/16307

»Die der Durchlüftung lagernden Getreides dienenden Kühlkanäle, die lose an ein Kühlgerät angeschlossen werden, sind einer selbständigen Nutzung i.S. des § 6 Abs. 2 EStG 1977 nicht fähig.«

Normenkette:

EStG (1977) § 6 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine eingetragene Genossenschaft- betreibt ländliche Warengeschäfte. Sie verfügt über Einrichtungen zur Aufnahme und Aufbereitung von Getreide, das ihre Mitglieder liefern. Das Getreide wird in einer Halle gelagert. Die Lagerhalle ist durch Trennwände in einzelne Lagerhallenabschnitte -Boxen genannt- aufgeteilt. Jede dieser Boxen hat ein eigenes Tor. In der dem jeweiligen Tor gegenüberliegenden Wand befindet sich eine Öffnung.