I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -eine eingetragene Genossenschaft- betreibt ländliche Warengeschäfte. Sie verfügt über Einrichtungen zur Aufnahme und Aufbereitung von Getreide, das ihre Mitglieder liefern. Das Getreide wird in einer Halle gelagert. Die Lagerhalle ist durch Trennwände in einzelne Lagerhallenabschnitte -Boxen genannt- aufgeteilt. Jede dieser Boxen hat ein eigenes Tor. In der dem jeweiligen Tor gegenüberliegenden Wand befindet sich eine Öffnung.
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