BFH - 17.05.1974 (III R 50/73) - DRsp Nr. 1997/12027
BFH, vom 17.05.1974 - Aktenzeichen III R 50/73
DRsp Nr. 1997/12027
»Halbfertige Arbeiten aus einem Werkvertrag sind mit dem Teilwert zu bewerten. Dieser kann unter dem Reproduktionswert liegen, wenn nach den Erkenntnissen vom Bewertungsstichtag mit einem Verlust aus dem Werkvertrag gerechnet werden muß. Eine Saldierung des nicht realisierten Verlusts mit nicht realisierten Gewinnen aus anderen schwebenden Verträgen ist entgegen der Anweisung in Abschn. 35 Abs. 2 VStR nicht vorzunehmen.«