BFH - 17.05.1974 (VI R 17/72) - DRsp Nr. 1997/12093
BFH, vom 17.05.1974 - Aktenzeichen VI R 17/72
DRsp Nr. 1997/12093
»1. Auch bei einem gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich ist in diesem Verfahren eine Nachforderung von Lohnsteuer nicht zulässig. Das schließt aber eine Nachforderung außerhalb dieses Verfahrens nicht aus. 2. Durch den Antrag auf gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleich werden Ehegatten nicht Gesamtschuldner im Sinne des § 7 Abs. 2StAnpG.«
Normenkette:
JAV (1966) § 7a; StAnpG § 7 Abs. 2 ;
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