BFH - 17.05.1995 (II R 46/92) - DRsp Nr. 1997/8378
BFH, vom 17.05.1995 - Aktenzeichen II R 46/92
DRsp Nr. 1997/8378
1. Den Ausgangspunkt für die Aufteilung des Einheitswerts des Betriebsvermögens einer Personengesellschaft bilden die handelsrechtlichen Kapitalanteile der Gesellschafter.2. Werden auf dem zweiten - variablen - Kapitalkonto ("Kapitalkonto II", "Darlehenskonto") des Personengesellschafters auch dessen Verlustanteile verbucht, so handelt es sich in aller Regel um ein "echtes" Kapitalkonto und nicht um ein Kreditoren- oder Debitorenkonto.
Für die Praxis:
Zur Aufteilung des Einheitswerts bei einer KG vgl. auch Abschn. 33 VStR 1995 sowie die gleichlautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 22.11.1983 (BStBl I, 503).