BFH vom 17.07.1973
VIII R 104/72
Fundstellen:
BFHE 110, 174
BStBl II 1973, 877

BFH - 17.07.1973 (VIII R 104/72) - DRsp Nr. 1997/11741

BFH, vom 17.07.1973 - Aktenzeichen VIII R 104/72

DRsp Nr. 1997/11741

»Die Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch Niederlegung bei der Postanstalt ist nur nach einem vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zulässig. Sie ist unwirksam, wenn der Postbeamte in der Annahme, es handle sich um die Wohnung, die Zustellung in den Büroräumen des Zustellungsadressaten versucht hat.«