BFH - 17.07.1973 (VIII R 104/72) - DRsp Nr. 1997/11741
BFH, vom 17.07.1973 - Aktenzeichen VIII R 104/72
DRsp Nr. 1997/11741
»Die Ersatzzustellung eines Schriftstückes durch Niederlegung bei der Postanstalt ist nur nach einem vergeblichen Zustellungsversuch in der Wohnung des Zustellungsadressaten zulässig. Sie ist unwirksam, wenn der Postbeamte in der Annahme, es handle sich um die Wohnung, die Zustellung in den Büroräumen des Zustellungsadressaten versucht hat.«
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