BFH - 17.08.1973 (VI R 8/70) - DRsp Nr. 1997/11745
BFH, vom 17.08.1973 - Aktenzeichen VI R 8/70
DRsp Nr. 1997/11745
»Übernimmt der Vermieter von Werkswohnungen Kosten der Schönheitsreparaturen in den an Werksangehörige vermieteten Wohnungen, während werksfremde Mieter diese Kosten selbst tragen müssen, so stellen die Aufwendungen steuerpflichtige Sachzuwendungen dar. Ihre Steuerfreiheit kann nicht auf Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 3 LStR gestützt werden.«
Normenkette:
LStR 2 Abs. 2 ;
Gründe:
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