I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hat drei Kinder aus einer im Jahre 1972 geschiedenen Ehe. Die Kinder lebten zu Beginn des Jahres 1975 (Streitjahr) bei ihrer Mutter und waren dort auch gemeldet. Die Mutter starb Ende Januar 1975. Der Kläger nahm die Kinder kurz darauf zu sich und führte mit ihnen einen gemeinsamen Haushalt. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) lehnte es bei der Durchführung des Lohnsteuer-Jahresausgleichs 1975 ab, die Kinder dem Kläger steuerrechtlich zuzuordnen. Einspruch und Klage blieben erfolglos.
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