BFH vom 17.10.1973
VI R 84/70
Normen:
EStG § 33 ;
Fundstellen:
BFHE 111, 63
BStBl II 1974, 104

BFH - 17.10.1973 (VI R 84/70) - DRsp Nr. 1997/11799

BFH, vom 17.10.1973 - Aktenzeichen VI R 84/70

DRsp Nr. 1997/11799

»Aufwendungen eines Steuerpflichtigen für die Wiederbeschaffung eines zum Privatvermögen gehörenden Pkw, der auf einer Privatfahrt durch einen unverschuldeten Unfall schwer beschädigt und deshalb durch einen neuen Wagen ersetzt wurde, können nicht als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden. Der Umstand, daß der Steuerpflichtige den Kraftwagen auch für dienstliche Fahrten als Arbeitnehmer benötigte, rechtfertigt nicht die Zurechnung der Wiederbeschaffungskosten zu den außergewöhnlichen Aufwendungen im Sinne von § 33 EStG

Normenkette:

EStG § 33 ;

Gründe: