BFH vom 17.10.1973
VIII R 149/71
Fundstellen:
BFHE 111, 392
BStBl II 1974, 321

BFH - 17.10.1973 (VIII R 149/71) - DRsp Nr. 1997/11911

BFH, vom 17.10.1973 - Aktenzeichen VIII R 149/71

DRsp Nr. 1997/11911

»1. Setzt das FA die Investitionszulage aus materiellen Gründen niedriger als beantragt fest oder verweigert es die Festsetzung aus materiellen Gründen, so richtet sich hiergegen die als Sprungklage zulässige Anfechtungsklage. 2. Die Herstellung von Fertigfenstern ist dem Baugewerbe zuzurechnen, wenn die Herstellerfirma die Fenster selbst einbaut.«

I. Streitig ist, ob der in Berlin (West) befindliche Betrieb der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), der die Herstellung und den Einbau von Fertigfenstern zum Gegenstand hat, dem Baugewerbe angehört.