BFH - 17.12.1970 (IV 226/65) - DRsp Nr. 1997/10457
BFH, vom 17.12.1970 - Aktenzeichen IV 226/65
DRsp Nr. 1997/10457
»Mietvorauszahlungen, die an den Voreigentümer eines Grundstücks geleistet wurden und die der Ersteigerer gegen sich gelten lassen muß, zählen auch dann zu den Anschaffungskosten, wenn sie im Zuschlagsbeschluß nicht aufgeführt waren.«