BFH - 17.12.1970 (IV R 286/66) - DRsp Nr. 1997/10519
BFH, vom 17.12.1970 - Aktenzeichen IV R 286/66
DRsp Nr. 1997/10519
»Auch wenn ein Landwirt bei der Veräußerung von Grundstücken über die Parzellierung hinaus noch eine Tätigkeit entwickelt, kann nach dem Gesamtbild der Tätigkeit das Vorliegen eines gewerblichen Unternehmens zu verneinen sein.«