I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) handelt mit Mineralöl das sie teilweise versteuert bezieht, teilweise selbst versteuert. Durch den Konkurs eines ihrer Großabnehmer erlitt die Klägerin einen Forderungsausfall aus dem Verkauf von Mineralöl.
Dieser Forderungsfall betrifft zum überwiegenden Teil Forderungen aus dem Verkauf bereits versteuerten Mineralöls und zu einem kleineren Teil Forderungen aus dem Verkauf von Mineralöl, daß die Klägerin selbst versteuert hat.
Unter Hinweis auf die durch den Forderungsausfall verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten stellte die Klägerin den Antrag, den in den ausgefallenen Kaufpreisforderungen rechnerisch enthaltenen Anteil an Mineralölsteuer aus Billigkeitsgründen zu erstatten.
Die Klägerin stützte ihren Antrag auf sachliche und auf persönliche Billigkeitsgründe.
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