I. Zwischen der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) -einer GmbH- und dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) ist streitig, ob das Einkommen in den Streitjahren (1971 bis 1974) der Klägerin oder -weil ein Organschaftsverhältnis vorliegt- ihrer Gesellschafterin zuzurechnen ist. Einzige Gesellschafterin war bis einschließlich 1972 die Einzelfirma F (Firma F) und danach die F GmbH & Co. KG (KG).
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