I. An der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) sind eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin und zwei natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt.
In § 6 Abs. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags ist folgendes bestimmt: "Zur Aufnahme der Gewinne, Verluste, Entnahmen und Einlagen wird für jeden Gesellschafter ein Privatkonto eingerichtet. Guthaben und Schulden auf dem Privatkonto sind mit 6 % p.a. zu verzinsen. Bezugsgröße für die Berechnung der Zinsen ist das Mittel der Kontenstände zum 1. Januar und 30. Juni eines jeden Jahres.
Die Zinsen auf Guthaben der Privatkonten bilden im Verhältnis unter den Gesellschaftern Betriebsausgaben."
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