I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) hat im Januar 1971 beim Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt - FA -) beantragt, auf seiner Lohnsteuerkarte 1971 einen Freibetrag in Höhe von 15.000 DM als erhöhte Absetzung nach § 14a des Gesetzes zur Förderung der Berliner Wirtschaft (Berlinförderungsgesetz - BerlinFG -) einzutragen. Er hat vorgetragen, daß er Miteigentümer eines Grundstücks in Berlin (West) sei und aufgrund einer vorhandenen Baugenehmigung im Jahre 1971 Rohbaukosten von etwa 30.000 DM erbringen werde. Das FA lehnte dies unter Hinweis auf §
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