I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist eine GmbH & Co KG. Gesellschafter der Komplementär-GmbH (im folgenden GmbH) sind die Kommanditisten der Klägerin. Die GmbH war bis einschließlich 1964 mit 40vH an den Gewinnen der Klägerin beteiligt. Mit Wirkung zum 1. Januar 1965 erhöhten die Gesellschafter der Klägerin deren Kapital. An dieser Kapitalerhöhung nahm die GmbH nicht teil. Dadurch verminderte sich ihre Gewinnbeteiligung ab 1. Januar 1965 auf 10vH.
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