I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb 197 mehrere Grundstücke. Sie beantragte Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 1 Nr. 1 des Nordrhein-Westfälischen Gesetzes über Grunderwerbsteuerbefreiung bei Maßnahmen zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur (GrEStStrukturG) vom 24. November 1969 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen 1969 S. 878 -GVBl NW 1969, 878-) und legte die nach § 2 Abs. 2 GrEStStrukturG erforderlichen Bescheinigungen des Regierungspräsidenten vor.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|