I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Streitig ist die Zuweisung von Verlustanteilen an eine an einem OHG-Anteil unterbeteiligte Person. Die Beigeladene zu 1 und der Rechtsvorgänger des Beigeladenen zu 3 R, errichteten durch Gesellschaftsvertrag vom 15. April 1950 eine OHG, die sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Spielfilmen sowie der Durchführung von Filmsynchronisationen befaßte. Der Gesellschafter R schied mit Wirkung vom 31. Juli 1950 aus der OHG aus. An seine Stelle trat St, der Rechtsvorgänger des Beigeladenen zu 4. Nachdem St am 2. Januar 1951 verstorben war, trat P, der Beigeladene zu 5, am 3. Januar 1951 in die OHG als Gesellschafter ein. Durch Vereinbarung vom 15. Februar 1952 wurde die OHG unter gleichzeitigem Ausscheiden des Beigeladenen zu 5 aufgelöst. Die Beigeladene zu 1 führte den Betrieb der Gesellschaft unter Übernahme der Aktiva und Passiva als Einzelunternehmen fort.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|