BFH - 18.03.1982 (IV R 183/78) - DRsp Nr. 1997/15320
BFH, vom 18.03.1982 - Aktenzeichen IV R 183/78
DRsp Nr. 1997/15320
»Erwirbt ein Steuerpflichtiger, der sich mit der gewerblichen Vermittlung bestimmter Wertpapierverkäufe befaßt, selbst derartige Wertpapiere zu privaten Zwecken, so sind die ihm in diesem Zusammenhang zugeflossenen Vorteile (Preisnachlässe, Barzuwendungen und dergleichen) keine Betriebseinnahmen.«