BFH vom 18.04.1973
I R 120/70
Fundstellen:
BFHE 110, 17
BStBl II 1973, 740

BFH - 18.04.1973 (I R 120/70) - DRsp Nr. 1997/11659

BFH, vom 18.04.1973 - Aktenzeichen I R 120/70

DRsp Nr. 1997/11659

»1. Wirtschaftliche Eingliederung der einzigen Kapitalgesellschaft als Organgesellschaft im körperschaftsteuerrechtlichen Sinn setzt voraus, daß das herrschende Unternehmen eine eigene gewerbliche Tätigkeit entfaltet, die durch den Betrieb der Kapitalgesellschaft gefördert wird und die im Rahmen des Gesamtunternehmens (Organkreises) nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei ist die Entwicklung innerhalb eines mehrjährigen Zeitraumes zu berücksichtigen. 2. Bei einer Betriebsaufspaltung kann das Besitzunternehmen Organträger sein, wenn es über die gewerbliche Verpachtung hinaus eine Tätigkeit im Sinne von 1. entfaltet.«