BFH vom 18.04.1975
III B 24/74
Normen:
DBA-Großbritannien Art. XVI, Art. XX; GG Art. 3 ; VStG (i.d.F. vor VStRG 1974) § 3 ;
Fundstellen:
BFHE 115, 524
BStBl II 1975, 595

BFH - 18.04.1975 (III B 24/74) - DRsp Nr. 1997/12493

BFH, vom 18.04.1975 - Aktenzeichen III B 24/74

DRsp Nr. 1997/12493

»1. Die Heranziehung ausländischer gemeinnütziger Körperschaften oder Personenvereinigungen als beschränkt Steuerpflichtige zur Vermögensteuer verstößt weder gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG noch gegen Bestimmungen des DBA-Großbritannien vom 26.11.1964. 2. § 3 Abs. 2 VStG ist nicht verfassungswidrig.«

Normenkette:

DBA-Großbritannien Art. XVI, Art. XX; GG Art. 3 ; VStG (i.d.F. vor VStRG 1974) § 3 ;

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) ist eine im Vereinigten Königreich Großbritannien registrierte Wohltätigkeitsorganisation. Sie verfolgt ausschließlich wohltätige Zwecke. Die Beschwerdeführerin ist auf Grund Testaments Miterbin an einem Hausgrundstück in Berlin geworden, welches im Jahre 1972 wieder verkauft wurde.

Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) hat die Beschwerdeführerin zur Vermögensteuer 1969 und 1972 veranlagt. Der Besteuerung wurde der Anteil am Grundvermögen zugrunde gelegt. Der Einspruch hiergegen blieb ohne Erfolg. Die Klage ist noch beim Finanzgericht (FG) anhängig.