I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Beschwerdeführerin) ist eine im Vereinigten Königreich Großbritannien registrierte Wohltätigkeitsorganisation. Sie verfolgt ausschließlich wohltätige Zwecke. Die Beschwerdeführerin ist auf Grund Testaments Miterbin an einem Hausgrundstück in Berlin geworden, welches im Jahre 1972 wieder verkauft wurde.
Der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) hat die Beschwerdeführerin zur Vermögensteuer 1969 und 1972 veranlagt. Der Besteuerung wurde der Anteil am Grundvermögen zugrunde gelegt. Der Einspruch hiergegen blieb ohne Erfolg. Die Klage ist noch beim Finanzgericht (FG) anhängig.
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