BFH vom 18.05.1977
I R 36/75
Normen:
AO § 146a Abs. 3, § 193 ;
Fundstellen:
BFHE 122, 248
BStBl II 1977, 652

BFH - 18.05.1977 (I R 36/75) - DRsp Nr. 1997/13415

BFH, vom 18.05.1977 - Aktenzeichen I R 36/75

DRsp Nr. 1997/13415

»1. Prüfungsmaßnahmen des FA haben den Ablauf der Verjährung hemmende Wirkung, wenn die geprüfte Person nicht der Betriebsprüfung unterliegt. 2. Die Veräußerung von GmbH-Anteilen verleiht dem Veräußerer nicht allein deshalb die Eigenschaft eines Unternehmers i.S. des § 193 AO, weil die GmbH in zurückliegender Zeit im Wege der Umwandlung aus einer Personengesellschaft hervorgegangen ist und durch die Anteilsveräußerung ein nachträglicher Gewinn aus Gewerbebetrieb i.S. des EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1 entsteht.«

Normenkette:

AO § 146a Abs. 3, § 193 ;