I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war bis 1979 Geschäftsführer einer inzwischen aufgelösten GmbH & Co. KG (KG), die den Handel mit Mineralöl betrieb. Am 27. März 1979 erließ das Hauptzollamt (HZA) gegen ihn wegen Steuerhinterziehung einen Haftungsbescheid über 683.601,20 DM. Der Kläger ist jetzt als Angestellter im Geschäft seiner Ehefrau tätig. Nach seinen Angaben bezieht er ein Nettogehalt von 1.531 DM monatlich. Vom Arbeitsamt erhält er für drei Kinder 350 DM Kindergeld im Monat. Verwertbares Vermögen besitzt er, soweit bekannt, nicht mehr.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|