I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Konkursverwalter der S-GmbH. Deren Geschäftsführer erstattete am 26. Juni 1962 Selbstanzeige, weil die GmbH für gewisse Umsätze zu Unrecht einen Steuersatz von 1 v.H. in Anspruch genommen habe. Daraufhin fand eine Prüfung durch die Steuerfahndung statt. Der Prüfer stellte für das Streitjahr 1960 in die Prüferbilanz eine Rückstellung für rd. 40.000 DM nachzuzahlender Umsatzsteuer ein. Weiter aktivierte er die auf Anzahlungen entfallende Umsatzsteuer in Höhe von 873 DM.
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