I. Streitig ist, ob eine Entschädigung, die für die Ablösung eines alten Forstrechts an den bayerischen Staatsforsten (im folgenden kurz: Forstrecht) gezahlt wurde, als Betriebseinnahme zu behandeln ist.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb im Streitjahr 1962 zusammen mit ihrem (im Jahre 1963 verstorbenen und von ihr allein beerbten) Ehemann ein Hotel- und Gaststättenunternehmen. Die Firma dieses Unternehmens ist seit 1950 im Handelsregister eingetragen.
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