I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden im Veranlagungszeitraum 1967 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Ehemann (Kläger) war Inhaber der Firma I. . Er erwarb im Streitjahr 1967 von 56 Gläubigern Forderungen aus Warenlieferungen gegen die M.-KG, an der unter anderem die Klägerin als Kommanditistin beteiligt war und die am 9. November 1966 einen Vergleich angemeldet hatte. Die Vergleichsquote betrug 40vH. Die Gläubiger verkauften ihre durch den Vergleich auf 187.365 DM herabgesetzten Forderungen an den Kläger zu einem Preis von 117.422 DM, weil sich der Kläger bereit erklärt hatte, die Vergleichsforderungen mit 25vH ihrer ursprünglichen Valuta sofort zu begleichen. Die Anschaffungskosten der Forderungen erfaßte der Kläger auf dem Konto "durchlaufende Posten".
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