BFH - 18.09.1974 (II R 92/68) - DRsp Nr. 1997/12335
BFH, vom 18.09.1974 - Aktenzeichen II R 92/68
DRsp Nr. 1997/12335
»Überträgt eine GmbH ein Fabrikgebäude, das sie auf dem Grundstück ihrer Gesellschafter errichtet hat, gegen Übernahme der mit dem Bau zusammenhängenden Verbindlichkeiten auf ihre Gesellschafter, liegt darin die rechtliche und wirtschaftliche Verwertung des Substanzwertes des Gebäudes auf fremdem Grund und Boden.«