I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte zu 1 (Klägerin zu 1) betreibt einen Großhandel u.a. mit Parfümerien, Kaffee, Tee, Streichhölzern, Lebensmitteln wie Butter, Käse, Fleischwaren und Süßwaren sowie Spirituosen, Bier, Schaumwein und Tabakwaren. Ihre Kunden sind Einzelhandelsgeschäfte u.a. im Bereich der schleswig-holsteinischen Ostseeküste. Die Klägerin zu 1 beliefert u.a. den Kläger und Revisionsbeklagten zu 2 (Kläger zu 2), der ein Einzelhandelsgeschäft mit dem von der Klägerin zu 1 vertriebenen Warensortiment betreibt.
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