BFH vom 18.09.1985
II R 126/83
Fundstellen:
BFH/NV 1986, 236

BFH - 18.09.1985 (II R 126/83) - DRsp Nr. 1998/3688

BFH, vom 18.09.1985 - Aktenzeichen II R 126/83

DRsp Nr. 1998/3688

Ein von dem Wortlaut des Grundstückskaufvertrages abweichender Wille der Vertragspartner ist allenfalls dann für die Besteuerung maßgebend, wenn er von den Vertragspartnern auch ausgeführt worden ist.

Tatbestand:

1. Die Entscheidung ergeht gemäß Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Entlastung des Bundesfinanzhofs (BFHEntlG). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten sind unterrichtet und gehört worden (Schreiben des Senats vom 19. Juli 1985, Erklärungen des Finanzamts -FA- vom 19. Juli 1985 sowie der Kläger vom 23. Juli und 15. August 1985).