BFH - 18.10.1974 (VI R 72/72) - DRsp Nr. 1997/12380
BFH, vom 18.10.1974 - Aktenzeichen VI R 72/72
DRsp Nr. 1997/12380
»Die Anerkennung von Umzugskosten als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten kann nicht davon abhängig gemacht werden, ob der Steuerpflichtige seine berufliche Tätigkeit und damit seine Lebensstellung wesentlich verändert. Entscheidend ist grundsätzlich nur, daß der Wechsel der Tätigkeit allein ursächlich für den Umzug war. Bei einem Wohnungswechsel innerhalb desselben Ortes ist das nur bei Vorliegen besonderer Umstände anzunehmen.«