BFH - 18.12.1970 (III R 32/70) - DRsp Nr. 1997/10459
BFH, vom 18.12.1970 - Aktenzeichen III R 32/70
DRsp Nr. 1997/10459
»1. Dem Erfordernis der Revisionsbegründung ist genügt, wenn sich das Revisionsbegehren auch ohne ausdrückliche Angabe einzelner Paragraphen des Gesetzes aus der Revisionsschrift und der Revisionsbegründung eindeutig ergibt. 2. Eine von einem Prozeßbevollmächtigten eingereichte Klageschrift muß von ihm eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschrift eines nichtbevollmächtigten Kanzleiangestellten genügt nicht.«
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