BFH vom 18.12.1970
III R 32/70
Fundstellen:
BFHE 101, 349
BStBl II 1971, 329

BFH - 18.12.1970 (III R 32/70) - DRsp Nr. 1997/10459

BFH, vom 18.12.1970 - Aktenzeichen III R 32/70

DRsp Nr. 1997/10459

»1. Dem Erfordernis der Revisionsbegründung ist genügt, wenn sich das Revisionsbegehren auch ohne ausdrückliche Angabe einzelner Paragraphen des Gesetzes aus der Revisionsschrift und der Revisionsbegründung eindeutig ergibt. 2. Eine von einem Prozeßbevollmächtigten eingereichte Klageschrift muß von ihm eigenhändig unterschrieben sein. Die Unterschrift eines nichtbevollmächtigten Kanzleiangestellten genügt nicht.«