BFH vom 18.12.1970
VI R 99/67
Fundstellen:
BFHE 101, 100
BStBl II 1971, 237

BFH - 18.12.1970 (VI R 99/67) - DRsp Nr. 1997/10405

BFH, vom 18.12.1970 - Aktenzeichen VI R 99/67

DRsp Nr. 1997/10405

»Der VI. Senat tritt der in dem Urteil des Bundesfinanzhofs IV R 222/69 [Verweis AZ:"IV R 222/69"] vom 27.05.1970 (BFH 99, 474, BStBl II 1970, 743) vertretenen Auffassung bei, daß der Tausch der mit den Güterfernverkehrsgenehmigungen verbundenen wirtschaftlichen Vorteile zur Aufdeckung der in den immateriellen Wirtschaftsgütern enthaltenen stillen Rücklagen führt.«

Gründe:

I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin, eine Speditionsfirma, zahlte am 25. März 1959 der Firma S. für die Überlassung einer (blauen) Genehmigung für den Bezirksgüterfernverkehr einen Betrag von 12.000 DM. Die Überlassung vollzog sich in der Weise, daß die Firma S. gegenüber der zuständigen Behörde auf ihre Genehmigung zugunsten der Klägerin verzichtete und es dadurch ermöglichte, daß die Behörde die Genehmigung in einem besonderen Verfahren der Klägerin erteilte.