I. Die Klägerin, Revisionsbeklagte und Revisionsklägerin, eine Speditionsfirma, zahlte am 25. März 1959 der Firma S. für die Überlassung einer (blauen) Genehmigung für den Bezirksgüterfernverkehr einen Betrag von 12.000 DM. Die Überlassung vollzog sich in der Weise, daß die Firma S. gegenüber der zuständigen Behörde auf ihre Genehmigung zugunsten der Klägerin verzichtete und es dadurch ermöglichte, daß die Behörde die Genehmigung in einem besonderen Verfahren der Klägerin erteilte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|