BFH vom 18.12.1972
VIII B 4/69
Normen:
FGO § 138 ;
Fundstellen:
BFHE 108, 150
BStBl II 1973, 455

BFH - 18.12.1972 (VIII B 4/69) - DRsp Nr. 1997/11488

BFH, vom 18.12.1972 - Aktenzeichen VIII B 4/69

DRsp Nr. 1997/11488

»Mit der Beschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach § 138 Abs. 1 FGO kann das Vorliegen einer gemeinsamen Erledigungserklärung bestritten werden. Das FG hat dann im Urteilsverfahren über die Erledigung oder die Klage zu entscheiden. Dies gilt auch, wenn nur über die Erledigung eines Teils der Hauptsache Streit besteht.«

Normenkette:

FGO § 138 ;

Streitig ist, ob sich der Rechtsstreit vor dem Finanzgericht (FG) in der Hauptsache ganz erledigt hat und wem die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen sind.