BFH vom 18.12.1981
VI R 201/78
Normen:
EStG § 9, § 12 ;
Fundstellen:
BFHE 135, 70
BStBl II 1982, 261

BFH - 18.12.1981 (VI R 201/78) - DRsp Nr. 1997/15171

BFH, vom 18.12.1981 - Aktenzeichen VI R 201/78

DRsp Nr. 1997/15171

»Erleidet ein Arbeitnehmer auf der Fahrt mit dem eigenen Pkw von einer Baustelle, auf der er beschäftigt ist und bei der die Möglichkeit zur Einnahme warmer Mahlzeiten fehlt, zu einer nahegelegenen und zumutbaren Gaststätte einen Unfall, so sind die Unfallkosten als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar.«

Normenkette:

EStG § 9, § 12 ;

Gründe: