BFH vom 19.01.1977
I R 10/74
Normen:
EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2;
Fundstellen:
BFHE 121, 199
BStBl II 1977, 287

BFH - 19.01.1977 (I R 10/74) - DRsp Nr. 1997/13220

BFH, vom 19.01.1977 - Aktenzeichen I R 10/74

DRsp Nr. 1997/13220

»Betreibt ein Bankier Wertpapiergeschäfte, die üblicherweise in den Bereich seiner Bank fallen, die aber auch im Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung getätigt werden können, so sind diese dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, wenn sie der Bankier in der Weise abwickelt, daß er häufig wiederkehrend dem Betrieb Mittel entnimmt, Käufe und Verkäufe über die Bank abschließt und die Erlöse alsbald wieder dem Betrieb zuführt.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1, § 5, § 15 Nr. 1 ; GewStDV § 1 Abs. 1 ; GewStG § 2 Abs. 1 Satz 2;

Gründe:

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin eines im Jahr 1964 verstorbenen Bankiers (im folgenden Erblasser). Dieser war Inhaber einer Privatbank. Streitig ist, ob der An- und Verkauf von Versicherungsaktien, die der Erblasser in größerer Zahl getätigt hat, seinem Betriebs- oder seinem Privatvermögen zuzurechnen ist.

Die Anschaffungskosten und Verkaufserlöse der streitigen Wertpapiergeschäfte haben sich wie folgt entwickelt:

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1958 31.754 DM --

1959 86.420 DM 54.640 DM

1960 60.887 DM 176.368 DM

1961 27.357 DM 57.727 DM

1962 46.724 DM 85.293 DM

1963 19.088 DM 15.016 DM.