I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Alleinerbin eines im Jahr 1964 verstorbenen Bankiers (im folgenden Erblasser). Dieser war Inhaber einer Privatbank. Streitig ist, ob der An- und Verkauf von Versicherungsaktien, die der Erblasser in größerer Zahl getätigt hat, seinem Betriebs- oder seinem Privatvermögen zuzurechnen ist.
Die Anschaffungskosten und Verkaufserlöse der streitigen Wertpapiergeschäfte haben sich wie folgt entwickelt:
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1958 31.754 DM --
1959 86.420 DM 54.640 DM
1960 60.887 DM 176.368 DM
1961 27.357 DM 57.727 DM
1962 46.724 DM 85.293 DM
1963 19.088 DM 15.016 DM.
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