I. Die Klägerin, eine Partenreederei, betreibt das Motorschiff S., das im April 1972 in Dienst gestellt wurde. Sie hatte den Bauauftrag im Jahr 1970 erteilt. Die Beigeladene und Revisionsklägerin (Beigeladene) war Mitreederin der Klägerin mit 1,5 der insgesamt 100 Schiffsparten. Sie leistete bis zum 31. Dezember 1970 Einzahlungen auf das Partenkapital in Höhe von 33.487,50 DM. Mit Vertrag vom 2. August 1971 verkaufte sie ihre Schiffspart zum Preis von 33.487,50 DM an einen Mitreeder.
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