BFH vom 19.01.1977
II R 43/73
Normen:
GrESWG NW (1958) § 1 Nr. 1, 5;
Fundstellen:
BFHE 122, 155
BStBl II 1977, 563

BFH - 19.01.1977 (II R 43/73) - DRsp Nr. 1997/13360

BFH, vom 19.01.1977 - Aktenzeichen II R 43/73

DRsp Nr. 1997/13360

»Hat eine natürliche Person auf einem unbebauten Grundstück ein den Erfordernissen des § 1 Nr. 1 GrESWG entsprechendes Wohnhaus oder eine diesen Erfordernissen entsprechende Wohnung errichtet und zunächst selbst (eigen-)genutzt, so bestimmen sich die Voraussetzungen dafür, ob ein grunderwerbsteuerbegünstigter Ersterwerb i.S. des GrESWG § 1 Nr. 5 durch einen Dritten gegeben ist, nach den persönlichen, familiären und beruflichen Verhältnissen des veräußernden Eigentümers vor dem Zeitpunkt des Ersterwerbs.«

Normenkette:

GrESWG NW (1958) § 1 Nr. 1, 5;

I. Die Kläger (und Revisionskläger), Eheleute mit sechs Kindern und Haustochter, hatten durch notariell beurkundeten Vertrag ein bebautes Grundstück gekauft und das Eigentum daran je zur Hälfte erworben. Das aufstehende Wohnhaus hatten die Verkäufer, alleinstehende Eheleute, errichtet und nach Bezugsfertigkeit im Juni 1959 bezogen.