BFH - 19.01.1982 (VIII R 150/79) - DRsp Nr. 1997/15194
BFH, vom 19.01.1982 - Aktenzeichen VIII R 150/79
DRsp Nr. 1997/15194
»Schuldzinsen für betrieblich begründete und bei der Betriebsveräußerung nach § 16 Abs. 1 Nr. 1EStG zurückbehaltene Verbindlichkeiten können nachträgliche Betriebsausgaben sein, soweit sie nicht auf Verbindlichkeiten entfallen, die durch den Veräußerungspreis und die Verwertung von zurückbehaltenen Wirtschaftsgütern hätten abgedeckt werden können.«