BFH vom 19.02.1974
VIII R 118/69
Fundstellen:
BFHE 111, 494
BStBl II 1974, 336

BFH - 19.02.1974 (VIII R 118/69) - DRsp Nr. 1997/11921

BFH, vom 19.02.1974 - Aktenzeichen VIII R 118/69

DRsp Nr. 1997/11921

»Die Entscheidung über die Höhe des abzugsfähigen Verlustes im jeweiligen Abzugsjahr rechtfertigt es nicht, Eheleuten für die bestandskräftig gewordenen Veranlagungen der Vorjahre erneut das Wahlrecht auf getrennte Veranlagung oder Zusammenveranlagung zu gewähren.«

I. Streitig ist die Höhe des von den Klägern und Revisionsklägern (Kläger) für das Streitjahr geltend gemachten Verlustabzugs.