BFH vom 19.02.1974
VIII R 131/72
Normen:
EStG § 20, § 11 ;
Fundstellen:
BFHE 112, 135
BStBl II 1974, 135

BFH - 19.02.1974 (VIII R 131/72) - DRsp Nr. 1997/11816

BFH, vom 19.02.1974 - Aktenzeichen VIII R 131/72

DRsp Nr. 1997/11816

»1. Ein lediglich abstrakter Kausalzusammenhang (Ursache-Folgeverhältnis im Wesen einer conditio sine qua non), soweit er zwischen bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich selbständigen Vertragsbereichen verschiedener Rechtsnatur (Kauf- und Darlehensvereinbarungen) besteht, rechtfertigt nicht ohne weiteres die einkommensteuerliche Zuordnung von Vorgängen der einen Vertragssphäre zur anderen. 2. Steuerlich maßgebend für die Einordnung des durch die Ausübung einer Kaufoption für ein privates Grundstück eintretenden Wertzuflusses als Darlehenszinsen oder sonstige Vorteile aus einem Darlehen ist, ob nach dem Gesamtbild der Verhältnisse das Optionsrecht für sich allein zu betrachten ist oder ob es auf Grund eines engen wirtschaftlichen Zusammenhangs mit dem gleichzeitig zwischen den Beteiligten bestehenden Darlehnsvertrags mit diesem eine Einheit bildet.«

Normenkette:

EStG § 20, § 11 ;