BFH vom 19.02.1974
VIII R 65/72
Fundstellen:
BFHE 111, 496
BStBl II 1974, 337

BFH - 19.02.1974 (VIII R 65/72) - DRsp Nr. 1997/11922

BFH, vom 19.02.1974 - Aktenzeichen VIII R 65/72

DRsp Nr. 1997/11922

»Der vom Grundstückseigentümer an die Gemeinde zu zahlende Anliegerbeitrag zur nachhaltigen Verbesserung einer Ortsstraße führt nicht zum Erwerb eines selbständigen Wirtschaftsguts, sondern gehört zu den Aufwendungen auf den Grund und Boden.«

I. Streitig ist, ob ein vom Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) geleisteter Straßenbaubeitrag als Aufwendung auf den Grund und Boden oder als Aufwand für den Erwerb eines selbständigen, der Abnutzung unterliegenden Wirtschaftsgutes zu behandeln ist.