BFH - 19.02.1982 (VI R 61/79) - DRsp Nr. 1997/15968
BFH, vom 19.02.1982 - Aktenzeichen VI R 61/79
DRsp Nr. 1997/15968
»Verpflegungsmehraufwendungen wegen der Beschäftigung an wechselnden Einsatzstellen sind nicht als Werbungskosten anzuerkennen, wenn ein Waldarbeiter in einem 11qkm großen Revier eingesetzt ist und an verschiedenen Hieborten arbeitet.«