BFH - 19.04.1974 (VI R 63/71) - DRsp Nr. 1997/12035
BFH, vom 19.04.1974 - Aktenzeichen VI R 63/71
DRsp Nr. 1997/12035
»Übernimmt und tilgt der alleinige Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH deren Schulden, um die GmbH zu sanieren und vor dem Konkurs zu bewahren, so geschieht dies nicht zwangsläufig im Sinn des § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG. Die Rückzahlung der zu diesem Zweck aufgenommenen Darlehen ist daher keine außergewöhnliche Belastung.«