I. Umstritten ist, ob die Gesellschafter einer aufgelösten GmbH ein ihnen in der Liquidation der GmbH gemäß § 72 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) übertragenes, zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück iS des § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) angeschafft haben.
Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind die Erben des 1950 verstorbenen Baumeisters S. . Dieser war zusammen mit dem Baumeister R. Gesellschafter der W-GmbH. Im Jahre 1954 beschlossen die Kläger und der Mitgesellschafter R. die Liquidierung der Gesellschaft. Nach einigen Verzögerungen faßten die Gesellschafter am 26. April 1965 folgenden Beschluß:
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