I. Sachverhalt
1. Am 19. August erließ das Finanzamt - FA - (Beklagter und Revisionsbeklagter) einen einheitlichen Bescheid über den Einheitswert des Betriebsvermögens und die Vermögensteuerveranlagung auf den 1. Januar 1960. Hierin war der Einheitswert des Betriebsvermögens im wesentlichen entsprechend den Angaben der Revisionsklägerin (Klägerin, im folgenden GmbH genannt) - auf minus ...DM festgestellt worden. Die Vermögensteuer wurde nach einem Mindestvermögen von 20.000 DM auf 150 DM festgesetzt.
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