BFH vom 19.05.1976
I R 164/74
Normen:
EStG § 6b ;
Fundstellen:
BFHE 120, 344
BStBl II 1977, 60

BFH - 19.05.1976 (I R 164/74) - DRsp Nr. 1997/13098

BFH, vom 19.05.1976 - Aktenzeichen I R 164/74

DRsp Nr. 1997/13098

»(Begriff der 25jährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei Anwendung des EStG § 6b.) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens nach EStG § 6b Abs. 1 ist die gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts im Betrieb des Steuerpflichtigen, der die Steuervergünstigung begehrt. Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, entscheidet die gewöhnliche Restnutzungsdauer.«

Normenkette:

EStG § 6b ;

Gründe: