BFH - 19.05.1976 (I R 164/74) - DRsp Nr. 1997/13098
BFH, vom 19.05.1976 - Aktenzeichen I R 164/74
DRsp Nr. 1997/13098
»(Begriff der 25jährigen betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bei Anwendung des EStG § 6b.) Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens nach EStG § 6b Abs. 1 ist die gewöhnliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsguts im Betrieb des Steuerpflichtigen, der die Steuervergünstigung begehrt. Bei Wirtschaftsgütern, die in gebrauchtem Zustand erworben werden, entscheidet die gewöhnliche Restnutzungsdauer.«